Unternehmen

Neben der steuerlichen Beratung sollte jeder Unternehmer auch die Vorteile einer notariellen Beratung in Anspruch nehmen. So ist der Notar der richtige Ansprechpartner für Fragen der Unternehmensgründung oder -umwandlung sowie der Beteiligung an Unternehmen. Gleichzeitig kann der Notar umfassend zur unternehmens- und unternehmerbezogenen Vorsorge- und -nachfolgeplanung Auskunft geben.

Die Gründung eines Unternehmens erfordert neben der richtigen Geschäftsidee die Beachtung der rechtlichen Rahmenbedingungen. Von der richtigen Unternehmensform hängen Haftung, Finanzierungsmöglichkeiten, Leitung, Rechnungslegung und Besteuerung ab. Daneben muss Vorsorge für Fall der Verhinderung des Unternehmers oder dessen eventuelle Scheidung getroffen werden, damit die Existenz des Unternehmens nicht gefährdet wird. Alle Rechtsverhältnisse müssen von der juristischen und der steuerlichen Seite aufeinander abgestimmt sein.

Auch der Erwerb eines Unternehmens oder einer Beteiligung erfordert eine vorausschauende Vertragsgestaltung und sorgfältige Prüfung, um die gegenseitigen Risiken zu minimieren. Hier besteht grundsätzlich die Möglichkeit des sogenannten "Asset deal", bei dem jeder einzelne Unternehmensgegenstand (Maschinen, Forderungen, Vertragsverhältnisse) jeweils einzeln übertragen werden, oder des sogenannten "Share deal", bei dem Anteile an der unternehmenstragenden Gesellschaft (Aktien, GmbH-Geschäftsanteile usw.) übertragen werden. Im Fall der Kapitalbeteiligung besteht jeweils auch die Möglichkeit einer Kapitalerhöhung.

Die steuerlichen Rahmenbedingungen, die gesetzlichen Vorschriften, der Markt, das Verhältnis der Unternehmensträger zueinander sowie nicht zuletzt die Unternehmensgröße ändern sich ständig. Jeder Unternehmer sollte deshalb regelmäßig prüfen, ob seine Unternehmensstruktur den aktuellen Verhältnissen noch angemessen ist. Es existieren verschiedenen Optionen zur Umstrukturierung und Umwandlung von Unternehmen in eine andere Rechtsform. Im Rahmen von Umwandlungen finden sich häufig Wege, die steuerlich vorteilhaft sind.

Jeder Unternehmer, der erfolgreich einen Betrieb aufgebaut hat, steht irgendwann vor der Aufgabe, die Unternehmensnachfolge vorzubereiten. Auch ein junger Unternehmer muss Vorbereitungen treffen, damit im Fall seines Ablebens oder einer schweren Erkrankung das Unternehmen handlungsfähig bleibt. Um optimal gestalten zu können, sollte der Übergang des Unternehmens in die bzw. die Beteiligung der Nachfolgegeneration frühzeitig geplant werden. Fällt das Unternehmen etwa an eine Erbengemeinschaft, können die Uneinigkeit der Erben oder Auseinandersetzungs-, Abfindungs- und Pflichtteilsansprüche den wirtschaftlichen Bestand des Unternehmens gefährden. Ein Unglücksfall darf nicht zu einem Fiasko für Unternehmen und Familie werden.

Bei der jeweiligen Entscheidungsfindung und Vorsorgeregelung bin ich Ihnen gern behilflich und entwerfe in Abstimmung mit Ihren anderen Beratern (z. B. die erforderlichen Verträge, Testamente und/oder Vollmachten.

Wünschen Sie eine Beratung oder haben Sie bereits konkrete Vorstellungen und wollen eine Entwurfserstellung beauftragen? Dann nutzen Sie einfach mein Kontaktformular.

Ergänzende Darstellungen zur notariellen Begleitung von Unternehmen und Unternehmern finden Sie auf den Seiten der Bundesnotarkammer.

Abschließend: eine Beispielrechnung für Unternehmensgründung.

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