Beratung

Zur Beratung in Rechtsfragen zur Gestaltung von Verträgen oder sonstigen Erklärungen des Zivilrechts stehe ich Ihnen ebenfalls gern zur Verfügung.

Hierbei berate ich Sie zu Problemen, die im Zusammenhang mit der Gestaltung von zu beurkundenden Erklärungen,  Verträgen oder letztwilligen Verfügungen stehen, selbstverständlich im Vorfeld und im Rahmen der Beurkundung umfassend. Dies beinhaltet naturgemäß bereits die Frage, ob eine vom Gesetz abweichende notarielle Regelung überhaupt vorteilhaft ist. Die Beratung bei zu beurkundenden Erklärungen ist beim Notar immer inklusive.

Aber auch, soweit eine Beurkundung gesetzlich nicht vorgesehen ist, stehe ich Ihnen als Berater gern zur Seite, insbesondere bei Gestaltungen im Bereich des Grundstücks-, dem Handels- und Gesellschaftsrecht oder dem Erb- und Familienrecht, wie z. B. von GbR- oder oHG-Verträgen. Auch Vertragsentwürfe Dritter prüfe ich auf Wunsch.

In jedem Fall ist mir jedoch eine Beratung in oder zur Vorbereitung von Rechtsstreitigkeiten gesetzlich untersagt, da ich in jedem Fall zur Unparteilichkeit verpflichtet bin. Hier kommt allenfalls eine gutachterliche Stellungnahme zur Rechtslage in Betracht.

Wünschen Sie eine Beratung? Dann nutzen Sie einfach mein Kontaktformular oder rufen Sie mich an.

Öffnungszeiten

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