Kosten

Jeder Notar ist gesetzlich verpflichtet, für seine Tätigkeit die nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) vorgeschriebenen Gebühren zu erheben. Abweichende Vereinbarungen sind unzulässig, so dass unabhängig von der Person des Notars für gleiche Tätigkeiten dieselben Gebühren entstehen.

Höhe

Die Höhe der einzelnen Gebühren für eine notarielle Tätigkeit hängt stark vom Wert des betroffenen Regelungsgegenstandes, von den konkret getroffenen Regelungen selbst und den übertragenen Aufgaben ab, so dass pauschale Aussagen zur Gebührenhöhe nicht möglich sind.

Jedoch sind von der Bundesnotarkammer auf Ihrer Webpräsenz zu den jeweiligen Schwerpunkten der notariellen Tätigkeiten Kostenbeispiele angeführt (Immobilien, Unternehmen, Vererben & Schenken, Familie & Vorsorge). Dort findet sich auch ein Excel-Gebührenrechner, der eine weitere Konkretisierung der zu erwartenden Gebühren ermöglicht. Jedoch sei nochmals darauf hingewiesen, dass es sich um Beispielrechnungen handelt und die konkreten Gebühren abweichen können.

Im Übrigen lässt sich zu den Notargebühren sagen, die Einschaltung des Notars ist in der Regel gar nicht so teuer, wie Sie vielleicht denken. Ebenfalls ist die vorherige Einschaltung eines Rechtsanwalts - z.B. bei einseitigen, nicht streitigen Sachen - vielfach nicht erforderlich ist, da der Notar ausgewiesener Spezialist auf seinem Gebiet ist und Ihnen ohne gesonderte Gebühr auch die erforderlichen Entwürfe entwickelt und zur Verfügung stellt. Die Gebühren eines Rechtsanwaltes, die regelmäßig über denen eines Notars liegen, können somit im Normalfall gespart werden.

Eine Harvard-Studie aus dem Jahr 2007 zur Kostenstruktur, Qualität und Effizienz typischer Grundstückstransaktionen in Deutschland, Frankreich, England, Schweden, Estland und den Vereinigten Staaten hat ergeben, dass die Notare in Deutschland nicht nur in hohem Maße Rechtssicherheit gewährleisten, sondern dies im internationalen Vergleich auch sehr kostengünstig.

Gern gebe ich Auskunft über die Kosten, die bei den von Ihnen beabsichtigten Tätigkeiten konkret anfallen. Scheuen Sie sich also nicht, meine Mitarbeiter oder mich darauf anzusprechen. Uns ist an Kostentransparenz gelegen, damit Sie wissen, was auf Sie "zukommt".

Kostenprüfung

Jeder Notar wird regelmäßig durch den Präsidenten des Landgerichts bzw. die Notarkasse geprüft. Diese Geschäftsprüfung erstreckt sich auch auf die ordnungsgemäße Gebührenerhebung und Kostenvollstreckung.

Unabhängig hiervon kann jeder Empfänger einer Kostenrechnung die inhaltliche Richtigkeit gerichtlich überprüfen lassen.

Gebührensystem

Das Gebührensystem ist sorgfältig austariert. Es führt auch dazu, dass der Notar viele Amtstätigkeiten durchführt, ohne dass ihm eine kostendeckende Gebühr zufließt. Dadurch wird gewährleistet, dass jedermann notarielle Beratung und Vertragsgestaltung in Anspruch nehmen kann, unabhängig von Vermögen oder Wert des Geschäfts.

Das notarielle Kostenrecht hat einen weiteren Vorteil für die Bürgerinnen und Bürger: Die Beratung einschließlich der Entwurfstätigkeit des Notars ist in der Beurkundungsgebühr enthalten, unabhängig von der Schwierigkeit, des Aufwands oder der Anzahl der Besprechungstermine.

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