Sonstige dem Notar zugewiesene Aufgaben

Neben den vorgenannten Tätigkeiten umfasst das Aufgabenfeld eines Notars die Vornahme sonstiger Beurkundungen jeder Art, Beglaubigungen, Schlichtungs- und Schiedstätigkeit, die Aufnahme von Vermögensverzeichnissen, die Vermittlung von Nachlass- und Gesamtgutsauseinandersetzungen, die Schaffung vollstreckbarer Urkunden, die Durchführung von Verlosungen und freiwilligen Versteigerungen, die Abnahme von Eiden, die Ausstellung von Bescheinigungen und die Verwahrung von Wertpapiere oder Kostbarkeiten etc.

Dem Notar ist gesetzlich eine Vielzahl von weiteren Tätigkeiten übertragen, bei denen eine besondere Gewähr der Richtigkeit und Unparteilichkeit der Ausübung bestehen soll. Insbesondere Erklärungen, die in öffentliche Register, wie z. B. dem Grundbuch oder dem Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregister, eingetragen werden sollen, sind regemäßig zu beurkunden oder zu beglaubigen. Hierzu zählen z. B. Versammlungsbeschlüsse oder Eintragungsbewilligungen für Dienstbarkeiten, wie z. B. Leitungs- oder Wohnungsrechte, Gestattungen zum Betrieb von Photovoltaikanlagen oder Windrädern.

Auch in diesem Zusammenhang stehe ich neben der Beurkundung für eine Beratung zur Verfügung.

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