Familie

In vielen Fragen des Familienrechts besteht die Möglichkeit abweichend von den allgemeinen gesetzlichen Regelungen passgenaue Vereinbarungen zu treffen. So kann der Abschluss eines Ehevertrages, einer Scheidungsfolgenvereinbarung oder eines Partnerschaftsvertrages Streitigkeiten im Fall der Trennung vermeiden und deren Kosten minimieren. Auch im Kindschaftsrecht ist der Notar für die Beurkundung verschiedener Erklärungen z. B. bei Adoptionen, Sorgerechtserklärungen oder Vaterschaftsanerkennungen zuständig.

Wenn zwei Menschen sich entscheiden, die Ehe einzugehen oder sonst dauerhaft miteinander zu leben, wird der Abschluss eines Ehe-/ Partnerschaftsvertrages oft als unromantisch angesehen. Im Fall der Trennung führen die gesetzlichen Bestimmungen aber häufig zu Ergebnissen, die die individuellen Besonderheiten nicht berücksichtigen. Das Zusammenleben wirft zahlreiche Fragen auf, die bedacht werden sollten, um böse Überraschungen zu vermeiden. Insbesondere bei Abweichungen vom „Normalfall“ sollte einen maßgeschneiderten Ehevertrag geschlossen werden. Auch während der Ehe können Vereinbarungen getroffen und abgeändert werden; so z. B. bei Unternehmerehen, Beteiligung von ausländischen Partnern bzw. Vorschriften, größeren Altersdifferenzen u. ä.

Dabei können (und sollten) Paare ohne Trauschein Regelungen zur gegenseitigen Absicherung bei Trennung, Krankheit oder Tod treffen. Die gesetzlichen Vorschriften über Ehe gelten für diese Paare nicht, so dass ohne vertragliche Vereinbarungen in der Regel keinerlei gegenseitige Ansprüche bestehen. Regelungen sollten insbesondere getroffen werden, wenn eine Immobilie gemeinsam erworben werden soll bzw. bereits wurde. Da die Partnerschaft auch steuerlich nicht berücksichtigt wird, gilt es, diese Folgen zu bedenken und frühzeitig entsprechende flankierende Vereinbarungen zu schließen. Neben den klassischen Regelungen zur Vermögensübertragung/ -auseinandersetzung, Unterhalt usw. bieten sich u. U auch Arbeitsverträge, Darlehen oder Gesellschaftsverträge an.

Scheitert der Versuch eines gemeinsamen Lebens, erschweren verletzte Gefühle häufig eine einvernehmliche Trennung. Eine notarielle Scheidungsfolgen- oder Trennungsvereinbarung ist jedoch schneller und preiswerter als eine lange Auseinandersetzung vor dem Gericht.

Immer häufiger leben Paare miteinander, die aus vorherigen Beziehungen Kinder in die Beziehung mitbringen. Nicht selten entwickeln sich zwischen diesen Kindern und den Partnern des leiblichen Elternteils und ggf. deren Kindern ein echter Familienverbund, der die rechtliche Gleichbehandlung aller wünschenswert erscheinen lässt. Denn in diesen sog. „Patchworkfamilien“ bestehen außer im Sozialhilferecht selten gegenseitige Rechte oder Pflichten. So ist bereits die gleichmäßige Vererbung oftmals durch das Bestehen von Pflichtteilsansprüchen oder durch drohende Erbschaftssteuer gefährdet. Hier besteht u. U. die Möglichkeit, durch eine Adoption für einen Gleichlauf der Rechtslage mit den tatsächlichen familiären Verhältnissen zu sorgen.

Ich berate Sie gern über die rechtlichen Folgen des gemeinsamen Lebens, die Möglichkeiten der rechtlichen Gestaltung und vermittele unparteiisch die Ausgestaltung einer Trennungsvereinbarung.

Wünschen Sie eine Beratung oder haben Sie bereits konkrete Vorstellungen und wollen eine Entwurfserstellung beauftragen? Dann nutzen Sie einfach mein Kontaktformular.

Ergänzende Darstellungen zur notariellen Begleitung von Familien und Paaren finden Sie auf den Seiten der Bundesnotarkammer.

Abschließend: Beispielrechnung für Ehevertrag und Vorsorge.

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