Die unparteiische und sichere Abwicklung von Immobilienkaufverträgen ist eine der Hauptaufgaben des Notars, egal ob es sich um Grundstücks-, Eigentumswohnungs-, Erbbaurechts- oder Bauträgerverträge handelt. Gern bin ich Ihnen behilflich, Ihren Grundstückskauf erfolgreich abzuwickeln.
Beim Erwerb einer Immobilie geht es um viel Geld für die Beteiligten. Viele Käufer nehmen erhebliche Kredite auf, um den Kauf der eigenen vier Wände finanzieren zu können. Aus mangelnder Rechtskenntnis erkennen Käufer und Verkäufer häufig nicht ihr jeweiliges Sicherungsbedürfnis.
Der Gesetzgeber hat daher beim Grundstückskauf die Einschaltung eines Notars vorgeschrieben, der Verkäufer und Käufer bei der Vorbereitung und Abwicklung des Vertrages sowie der Bestellung von Finanzierungssicherheiten begleitet und zu den damit im Zusammenhang stehenden Rechtsfragen berät.
Besonderheiten ergeben sich für:
Im Fall des Kaufs bzw. Verkaufs einer Immobilie oder deren Belastung stehe ich Ihnen als kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung. Gern berate ich auch zur Erstellung von Musterbauträgerverträgen, Teilungserklärungen oder Erbbaurechtsverträgen.
Eine ausführlichere Kurzdarstellung zum Immobilienkauf, einschließlich der Besonderheiten zum Erbbaurechts-, Wohnungs- oder Bauträgervertrag, seiner Abwicklung und Besicherung sowie ein Glossar zu den diesbezüglich wichtigsten Begriffen finden Sie hier.
Haben Sie bereits konkrete Vorstellungen und wollen eine Entwurfserstellung beauftragen? Dann nutzen Sie einfach folgendes Kontaktformular und hier insbesondere den Datenbogen "Grundstückskaufvertrag".
Vertiefende Ausführungen zu Immobiliengeschäften finden Sie auf den Seiten der Bundesnotarkammer.
Abschließend: einige Beispielrechnungen für Immobilienangelegenheiten.