Grundstückskauf und -finanzierung

Die unparteiische und sichere Abwicklung von Immobilienkaufverträgen ist eine der Hauptaufgaben des Notars, egal ob es sich um Grundstücks-, Eigentumswohnungs-, Erbbaurechts- oder Bauträgerverträge handelt. Gern bin ich Ihnen behilflich, Ihren Grundstückskauf erfolgreich abzuwickeln.

Beim Erwerb einer Immobilie geht es um viel Geld für die Beteiligten. Viele Käufer nehmen erhebliche Kredite auf, um den Kauf der eigenen vier Wände finanzieren zu können. Aus mangelnder Rechtskenntnis erkennen Käufer und Verkäufer häufig nicht ihr jeweiliges Sicherungsbedürfnis.

Der Gesetzgeber hat daher beim Grundstückskauf die Einschaltung eines Notars vorgeschrieben, der Verkäufer und Käufer bei der Vorbereitung und Abwicklung des Vertrages sowie der Bestellung von Finanzierungssicherheiten begleitet und zu den damit im Zusammenhang stehenden Rechtsfragen berät.

Besonderheiten ergeben sich für:

 

den Kauf vom Bauträger

Bei Kauf eines noch zu erstellenden Gebäudes, d. h. wenn der Verkäufer nicht nur die Immobilie verkauft, sondern auch noch Bauleistungen erbringen soll, spricht man von einem Bauträgervertrag. Der Bauträgervertrag beinhaltet somit immer auch werkvertragliche Regelungen über die Errichtung des Gebäudes. Der Gesetzgeber fordert hier besondere Anforderungen an die Vertragsgestaltung, um das Risiko des Erwerbers bei Insolvenz des Bauträgers oder der sonstigen Nichtfertigstellung des Objekts zu minimieren. Die Kaufpreiszahlung erfolgt hier entweder erst nach fertiggestellten Bauabschnitten oder Übergabe einer Bürgschaft durch den Verkäufer.

den Kauf von Wohnungseigentum

Der Verkauf einer Eigentumswohnung richtet sich grundsätzlich nach denselben Regeln wie der Grundstückskaufvertrag. Jedoch tritt der Käufer hier zusätzlich in eine Wohnungseigentümergemeinschaft mit besonderen Pflichten (z. B. Hausgeldzahlung, Vorgaben zur Außengestaltung) ein. Hierzu sind ergänzende Regelungen unter Berücksichtigung der gegenseitigen Haftungsrisiken zu treffen. Ist das Wohnungseigentum noch nicht gebildet, kann ein (bestehendes oder geplantes) Gebäude in einzelne Sondereigentumseinheiten unterteilt werden. Hierfür erfordert es eine Abgeschlossenheitsbescheinigung des Bauamtes sowie eine notarielle Teilungserklärung.

den Kauf eines Erbbaurechts

Ein Erbbaurecht gewährt das Recht, auf einem fremden Grundstück ein Bauwerk zu errichten oder zu nutzen. Sofern das Gebäude durch den Erbbauberechtigten errichtet werden soll, wird hier meist nur eine jährliche Zahlung (Erbbauzins) fällig. Auch hier sind an den Vertrag besondere inhaltliche Anforderungen gestellt.

die Begründung solcher Rechte

Oftmals ist die Übertragung eines gesamten Grundstücks nicht die beste Form der Veräußerung. So kann auch im privaten Grundstücksverkehr die Begründung von Wohnungseigentum angezeigt sein, z. B. um ein Mehrfamilienhaus optimal zu verwerten oder auf die nachfolgende Generation zu übertragen. Auch schon vor dem Bau eines Hauses kann es sich anbieten, schon einzelne veräußerliche Wohnungseigentumsrechte zu begründen.

sowie die Bestellung oder Übernahme von Grundschulden

Eine Grundschuld dient im Regelfall der Absicherung von Bankkrediten, insbesondere der Besicherung von Darlehen zur Finanzierung des Kaufpreises oder von Modernisierungsmaßnahmen. Jedoch kann eine Grundschuld auch private Vereinbarungen und Forderungen absichern. Sofern eine Grundschuld im Rahmen eines Grundstücksverkaufs oder einer Grundstücksschenkung übernommen oder schon vor Eigentumsübergang eingetragen werden sollen, sind besondere Vereinbarungen zum Schutz der Beteiligten erforderlich.

 

Im Fall des Kaufs bzw. Verkaufs einer Immobilie oder deren Belastung stehe ich Ihnen als kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung. Gern berate ich auch zur Erstellung von Musterbauträgerverträgen, Teilungserklärungen oder Erbbaurechtsverträgen.

Eine ausführlichere Kurzdarstellung zum Immobilienkauf, einschließlich der Besonderheiten zum Erbbaurechts-, Wohnungs- oder Bauträgervertrag, seiner Abwicklung und Besicherung sowie ein Glossar zu den diesbezüglich wichtigsten Begriffen finden Sie hier.

Haben Sie bereits konkrete Vorstellungen und wollen eine Entwurfserstellung beauftragen? Dann nutzen Sie einfach folgendes Kontaktformular und hier insbesondere den Datenbogen "Grundstückskaufvertrag".

Vertiefende Ausführungen zu Immobiliengeschäften finden Sie auf den Seiten der Bundesnotarkammer.

Abschließend: einige Beispielrechnungen für Immobilienangelegenheiten.

Öffnungszeiten

Montag
09:00 Uhr - 16:30 Uhr
Dienstag
09:00 Uhr - 18:00 Uhr
Mittwoch
09:00 Uhr - 18:00 Uhr
Donnerstag
09:00 Uhr - 16:30 Uhr
Freitag
09:00 Uhr - 13:00 Uhr
oder nach Vereinbarung

Anschrift

Tel.: 03943 56 05-0  /  Fax: 03943 56 05-18

Breite Str. 43
38855 Wernigerode